Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
BFSG Abmahngefahr Wenn Ihr Hotel keine barrierefreie Website hat!
- Seit 28.Juni 2025 ist eine barrierefreie Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Hotels Pflicht
- Erreichen Sie durch digitale Barrierefreiheit eine größere Zielgruppe, denn mehr als 10 Mio Menschen im deutschsprachigen Raum haben eine Schwerbehinderung und brauchen daher eine behindertengerechte (barrierefreie) Internetseite
- Verbessern Sie Ihre Google-Rankings, denn Barrierefreiheit ist ein Rankingfaktor
✅ Sofortiger Basis-Check in 30 Sekunden ✅ Bereits 500+ Unternehmen geprüft
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Seit 28.6. ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll sicherstellen, dass 10+ Millionen Menschen mit Behinderung am digitalen Leben teilhaben können.
Alleine in Deutschland haben wir 1,2 Mio Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit, 80.000 gehörlose Menschen, 3,3 Mio Menschen mit motorischen Einschränkungen, 1,6 Mio Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen – Alle diese Menschen sind Konsumenten und auf barrierefreie Websites angewiesen.
Um dies durchzusetzen, können folgende Akteure rechtlich gegen Sie als Hotel vorgehen:
- Marktüberwachungsbehörde: Bußgelder bis 100.000€ und Betriebsuntersagung
- Mitbewerber: Abmahnungen wegen unlauterem Wettbewerb
- Spezialisierte Anwälte: Unterlassungsklagen und Schadensersatz
- Behindertenverbände: Musterklagen und öffentliche Kampagnen
- Betroffene Nutzer: können rechtliche Schritte einleiten
Es gibt auch gute gründe als Hotel barrierefrei zu werden
Aus der Erfahrung wissen wir, dass viele Hotels Ihre Website primär aufgrund der Abmahngefahr barrierefrei machen, jedoch möchten wir Sie ermuntern, Ihren Fokus ebenfalls auf die positiven Argumente zu legen:
- Über 10 Millionen Menschen mit Behinderung sind Konsumenten! Wenn Ihre Website für diese zugänglich ist, erhöht sich Ihre Zielgruppe und Ihr Umsatz.
- Bessere Googlerankings: Google hat Barrierefreiheit in seinen Algorithmus aufgenommen und gibt Ihnen damit einen Rankingbonus
- Usability: Barrierefreiheit auf der Website erhöht die Usability und steigert Ihre Conversions
Unser Angebot
Seit 28. Juni 2025 müssen viele Hotel-Websites barrierefrei sein.
Der Weg zur Barrierefreiheit besteht aus 2 Schritten:
1.) Audit: Ihre Website musst sorgfältig auf Barrieren geprüft werden. Alle Barrieren werden in einer Liste übersichtlich für den Entwickler aufgelistet, parallel erstellen wir die gesetzlich geforderte Barrierefreiheitserklärung.
2) Behebung: Alle gefunden und dokumentierten Barrieren werden vom Websiteentwickler behoben.
Wir übernehmen für Sie entweder Audit oder die Behebung oder beides als Full-Service-Paket. Optional kann unsere kooperierende Rechtsanwaltskanzlei Prüfung und Haftungsübernahme anbieten.
1. Kostenloser Erstcheck
- Wir prüfen die Startseite und 1 Unterseite Ihrer Website mit der Software Wave. So erhalten Sie einen Überblick über die Art und Menge der Barrieren
- Sie erhalten unsere Gratis-Checkliste, um Ihre Website manuell Schritt-für-Schritt zu prüfen. Mit Prioritäten, Beispielen und praktischen Anweisungen.
2. Profianalyse mit Dokumentation
- Unsere Barrierefrei-Profis prüfen Ihre Seite mittels Tools und manuellen Tests (Screenreader, Keyboard Tests, und anderen Methoden, wie Betroffene)
- Detaillierte Auflistung der Barrieren inklusive Priorität, WCAG Regel, Codebeispiel und genauer Stelle auf der Website.
- Inklusive Barrierefreiheitserklärung
Über uns
Unsere Onlinemarketingagentur gestaltet seit über 15 Jahren Websites für Unternehmen, optimiert diese für Google und sorgt mit Kampagnen in Social Media & Co für den Traffic aus der richtigen Zielgruppe.
Mit unseren 10 Mitarbeitern im Herzen von Stuttgart sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für alles Digitale.
Durch zunehmende Nachfragen nach barrierefreien Weblösungen haben wir uns seit Längerem eine Expertise in digitaler Barrierefreiheit aufgebaut und dabei wertvolle Partnerschaften mit Toolanbietern etabliert.
Häufig gestellte Fragen
Nach aktuellem Informationsstand müssen Hotels,
- die entweder über 10 Mitarbeiter beschäftigen oder mehr als 2 Mio Euro Jahresumsatz haben. (Es reicht, wenn Eines von beiden Merkmalen zutrifft)
- welche Buchungs- oder Reservierungsmöglichkeiten über ihre Website anbieten,
eine barrierefreie Internetseite haben.
Das richtet sich nach dem Umfang der Barrieren und der Anzahl der Unterseiten Ihrer Website. Um eine Internetseite barrierefrei zu machen, sind grob folgende Arbeitsschritte nötig:
Testing & Audit mit
- WAVE Web Accessibility Tool (Google Chrome Extension)
- Google Lighthouse
- NVDA Test für Firefox
- JAWS Screen Reader
- Mac VoiceOver
- Talkback für Android
- Farbkontrast Test
- Keyboard Test
Optimierung
- Behebung von Farbkontrastfehlern in Übereinstimmung mit den WCAG 2.2 Richtlinien.
- Hinzufügen von Alternativtext für Bilder
- Hinzufügen von Alternativtext für Links
- Behebung von leeren Links und Schaltflächen
- Titel für Iframes, um Inhalte für Screenreader zu beschreiben
- Skip Link Mechanismen
- Überschriftenhierarchie für logische Struktur, um Screenreader zu unterstützen
- Orientierungspunkte für Navigation
- Barrierefreiheitsbehebung für Formulare
- Barrierefreiheitserklärung
- Formular zur Meldung von Barrieren
Die Arbeitsschritte sind zeitintensiv, sodass man von ca. 100 € pro Unterseite Ihrer Website ausgehen kann.
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass alle Menschen – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen – sie einfach nutzen können. Das beinhaltet z.B. ausreichende Kontraste, gut strukturierte Inhalte, Alternativtexte für Bilder und eine Bedienbarkeit per Tastatur.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Websites von vielen Hotels in der EU barrierefrei sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht da keinen Unterschied. Sie sind als Hotelbetreiber für die komplette Barrierefreiheit Ihrer Website verantwortlich – auch wenn Sie externe Buchungssysteme von Drittanbietern nutzen. Es spielt keine Rolle, ob nur die ersten Schritte über Ihre Website laufen und die eigentliche Buchung extern abgewickelt wird.
Was sagt das Gesetz genau dazu?
Laut § 1 Absatz 4 Nummer 4 BFSG müssen Sie sicherstellen, dass alle eingebundenen Drittanbieter-Tools die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Sie sind in der Bringschuld, nicht der externe Anbieter. Das bedeutet: Sie haften für die gesamte User Journey – von der ersten Suche bis zur finalen Buchungsbestätigung.
Welche Schritte müssen Sie konkret unternehmen?
- Anbieter prüfen: Fordern Sie von Ihrem Buchungstool-Anbieter Nachweise oder Zertifizierungen zur Barrierefreiheit an
- Vertraglich absichern: Lassen Sie sich schriftlich zusichern, dass das Tool alle BFSG-Anforderungen erfüllt
- Regelmäßig testen: Nutzen Sie Tools wie WAVE oder AXE, um die Barrierefreiheit zu überprüfen
- Dokumentation: Sammeln Sie alle Belege über die Barrierefreiheit Ihres Systems
Was passiert, wenn Ihr externes Buchungssystem nicht barrierefrei ist?
Sie riskieren Bußgelder und rechtliche Konsequenzen – genau wie bei einer nicht-barrierefreien eigenen Website. Das Gesetz kennt keine Ausnahmen für externe Systeme. Zusätzlich können schlechte Nutzererfahrungen zu Imageschäden und Umsatzverlusten führen.
Können Sie sich auf die Zusagen Ihres Buchungssystem-Anbieters verlassen?
Vorsicht! Viele Anbieter behaupten, barrierefrei zu sein, ohne die strengen BFSG-Anforderungen wirklich zu erfüllen. Lassen Sie sich konkrete Nachweise zeigen und testen Sie das System selbst. Eine professionelle Barrierefreiheits-Prüfung durch Experten ist oft die sicherste Lösung.
Gibt es Ausnahmen für kleine Hotels?
Ja, aber nur für Kleinstunternehmen nach § 3 Absatz 3 BFSG. Das bedeutet: weniger als 10 Mitarbeiter UND einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro. Alle anderen Hotels müssen die Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen.
Brauchen Sie einen Experten für die Umsetzung?
Absolut empfehlenswert! Die BFSG-Anforderungen sind komplex und technisch anspruchsvoll. Ein Barrierefreiheits-Experte kann Ihnen helfen, alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und kostspielige Fehler zu vermeiden. Zudem sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Wie können wir Ihnen helfen?
Als spezialisierte Agentur für barrierefreie Hotelwebsites übernehmen wir die komplette Umsetzung für Sie. Wir prüfen Ihre externen Buchungssysteme, sorgen für die rechtskonforme Implementierung und stellen sicher, dass Sie alle BFSG-Anforderungen erfüllen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!
Eine barrierefreie Website ist Pflicht, weil gesetzliche Vorgaben (z.B. der European Accessibility Act) verlangen, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sein müssen – unabhängig von möglichen Einschränkungen.
Nach aktuellem Informationsstand benötigen nur Behörden oder sonstige Institutionen des öffentlichen Rechts eine Gebärdensprache & Leichte Sprache Option. Für Unternehmen gilt das nach unserem Informationsstand nicht. Es könnte allerdings sein, dass nach in Kraft treten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Laufe der Zeit neue juristische Erkenntnisse folgen.
Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz resultiert aus der Anforderung des EU Accessibility Acts. Das heißt, dass Schweizer Hotels, die in Gäste in der EU ansprechen, ebenfalls unter das Gesetz fallen. Die Schweiz hat aber sowieso eigene Accessibility-Regelungen und orientiert sich oft an internationalen Standards wie den WCAG.
Ja, auch PDFs müssen barrierefrei sein, damit sie z.B. von Screenreader-Software problemlos gelesen werden können. Man muss das PDF korrekt „taggen“, sodass Überschriften, Listen und Tabellen erfasst werden, und allen Bildern Alternativtexte geben. So können Screenreader den Inhalt in logischer Reihenfolge auslesen.
Das sagen unsere Kunden
Wir haben eine Agentur gesucht welche unsere persönliche Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen erst einmal versteht und – noch wichtiger – in der Lage ist dies entsprechend umzusetzen. Die Agentur Digitaholics war uns nicht bekannt und wurde uns von einem unserer Aussteller/Kunden empfohlen. Wir sind komplett begeistert von dieser Agentur und möchten diese daher mit rundum vollen 5 Sternen bewerten.
IRA SIMEONIDIS
CEO the Hall of Vape
KONTAKT
Wir beantworten gerne Ihre Fragen, beraten Sie ausführlich, prüfen Ihre Website und erstellen Ihnen ein Angebot zur barrierefreien Optimierung Ihrer Website.
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per Email, Kontaktformular oder tragen sich einen Termin in unserem Kalender ein.