Checkliste zur Barrierefreiheit von Websites

Eine Entwicklerin, die eine barrierefreie Website programmiert
  • Für alle Nicht-Text-Inhalte (Bilder, Videos, Icons) gibt es Alternativtexte.
  • Dekorative Inhalte sind mit alt=““ versehen oder werden per CSS ausgeblendet.
  • Videos haben Untertitel für gehörlose Nutzer.
  • Audiodeskriptionen oder Texttranskripte sind für Videos verfügbar.
  • Inhalte sind auch ohne CSS logisch und verständlich.
  • Inhalte haben eine sinnvolle Reihenfolge (z. B. durch richtige Verwendung von HTML-Tags wie h1, h2).
  • Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund beträgt mindestens 4,5:1 (für großen Text mindestens 3:1).
  • Farben sind nicht die einzige Methode, um Informationen zu vermitteln (z. B. auch Text oder Muster verwenden).
  • Die Website kann ohne Verluste auf 200 % vergrößert werden.
  • Inhalte sind auf kleinen und großen Bildschirmen gleichermaßen gut lesbar.

  • Alle Funktionen der Website sind mit der Tastatur nutzbar (kein Mauszwang).
  • Der Fokus (z. B. markiertes Element) ist visuell deutlich erkennbar.
  • Nutzer haben ausreichend Zeit, um Inhalte zu lesen oder Aktionen abzuschließen.
  • Automatische Updates oder Slideshows können pausiert oder gestoppt werden.
  • Inhalte, die blinken oder flackern, blinken nicht häufiger als dreimal pro Sekunde.
  • Die Website hat eine klare und konsistente Navigation.
  • Es gibt eine Suchfunktion und/oder ein Inhaltsverzeichnis.
  • Links sind eindeutig beschrieben (z. B. „Mehr erfahren über Barrierefreiheit“ statt „Hier klicken“).

  • Texte sind in einfacher und klarer Sprache verfasst.
  • Abkürzungen und Fachbegriffe werden erklärt.
  • Die Navigation bleibt auf allen Seiten konsistent.
  • Änderungen auf der Website (z. B. Popups oder neue Seiten) erfolgen nur mit Nutzerinteraktion.
  • Formulare bieten klare Fehlermeldungen und Hilfestellungen.
  • Pflichtfelder sind eindeutig gekennzeichnet.

  • Der HTML-Code ist fehlerfrei und validiert (z. B. mit dem W3C Validator).
  • ARIA-Rollen (z. B. role=“navigation“) werden korrekt verwendet.
  • Die Website ist mit Screenreadern wie NVDA oder VoiceOver getestet.
  • Die Website ist mit aktuellen Browsern und Betriebssystemen kompatibel.
  • Interaktive Elemente (z. B. Formulare, Buttons) sind mit unterstützenden Technologien zugänglich.

  • Die Website wurde mit automatisierten Tools auf Barrierefreiheit geprüft (z. B. WAVE oder axe).
  • Nutzer mit Behinderungen haben die Website getestet und Feedback gegeben.
  • Es gibt regelmäßige Überprüfungen, um neue Probleme zu identifizieren.

  • Unternehmen müssen auf ihrer Website eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.
  • Diese soll:
    • Den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Website dokumentieren.
    • Auflisten, welche Bereiche möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei sind.
    • Eine Begründung enthalten, falls bestimmte Bereiche ausgenommen sind (z. B. unverhältnismäßiger Aufwand).
    • Informationen zur Einhaltung der WCAG-Richtlinien geben.

  • Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Barrieren auf der Website zu melden.
  • Dies geschieht meist über ein Online-Formular, das mindestens die folgenden Punkte abfragt:
    • Beschreibung der Barriere (z. B. „Das Video hat keine Untertitel“).
    • Kontaktinformationen der meldenden Person (optional).
  • Das Unternehmen ist verpflichtet, auf solche Meldungen zeitnah zu reagieren.