EU-Gesetzgebung zur Barrierefreiheit ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 wird es in der EU Pflicht, Websites barrierefrei zu gestalten. Das betrifft alle öffentlichen Stellen, aber auch viele Unternehmen aus dem Privatsektor, insbesondere wenn sie Produkte oder Dienstleistungen online anbieten. Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzt, kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch die Chance nutzen, mehr Kundschaft zu erreichen.

Was besagt die Gesetzgebung?

  • Die sogenannte European Accessibility Act (EAA) schreibt vor, dass digitale Angebote für alle nutzbar sein müssen.
  • Webinhalte sollen z.B. per Tastatur bedienbar sein, Bilder mit Alternativtexten versehen werden und ausreichend Kontraste bieten.
  • Viele kleine und mittlere Unternehmen fragen sich noch, ob sie betroffen sind – oft lautet die Antwort „ja“, wenn es um öffentlich zugängliche Online-Dienste geht.

Warum jetzt reagieren?

  • Vermeidbare Kosten: Wer erst kurz vor der Frist Anpassungen vornimmt, riskiert hohe Ausgaben in kurzer Zeit.
  • Besseres Image: Ein frühzeitiges Engagement für Barrierefreiheit kommt bei Kundinnen und Partnerinnen gut an.
  • Rechtssicherheit: Bei Verstößen drohen Abmahnungen oder Bußgelder, die dein Unternehmen finanziell belasten können.

Fazit und Ausblick
Die EU-Gesetzgebung ab 2025 rückt das Thema Web-Barrierefreiheit in den Fokus. Für Unternehmen ist es jetzt an der Zeit, ihre Websites zu überprüfen und anzupassen. Wer sich schon heute darum kümmert, profitiert nicht nur rechtlich, sondern steigert auch die Zufriedenheit und Bindung seiner Kundschaft.