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WCAG-EM 2.0: So wird ein Barrierefreiheits-Audit belastbar

Zwei Fachleute prüfen gemeinsam die Barrierefreiheit eines digitalen Produkts und dokumentieren die Ergebnisse.

Veröffentlicht am 26. August 2026

Stand: 26. August 2026. Ein automatischer Scanner findet Kontrastfehler, fehlende Alternativtexte oder unbeschriftete Schaltflächen. Er beantwortet aber nicht, ob alle wichtigen Nutzerwege geprüft wurden, ob die Auswahl der Seiten repräsentativ ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert wurde. Genau an dieser Stelle setzt der Entwurf der WCAG-EM 2.0 an.

Die neue Fassung erweitert die bisher vor allem auf Websites ausgerichtete Methodik auf digitale Produkte wie Web-Apps, mobile Anwendungen, E-Books, Kiosk-Oberflächen sowie PDF- und Word-Dokumente. Für Unternehmen ist das vor allem als Arbeitsmodell interessant: Ein belastbarer Barrierefreiheits-Audit braucht einen klar definierten Umfang, eine systematische Erkundung, eine begründete Stichprobe, fachgerechte Prüfungen und einen verständlichen Bericht.

Wichtig: WCAG-EM 2.0 ist derzeit ein W3C-Entwurf und kein verbindlicher Standard. Die Methodik verändert weder die WCAG noch die gesetzlichen Anforderungen des BFSG. Sie kann aber helfen, Prüfungen sauber zu planen und Ergebnisse nachvollziehbar zu machen.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist WCAG-EM 2.0?
  • Die fünf Schritte eines belastbaren Audits
  • Wie eine repräsentative Stichprobe entsteht
  • Automatische und manuelle Tests kombinieren
  • Was bedeutet das für BFSG-Prüfungen?
  • Praktischer Audit-Plan für Unternehmen
  • Häufige Fragen

Was ist WCAG-EM 2.0?

WCAG-EM steht für „Accessibility Guidelines Evaluation Methodology“. Der am 5. Februar 2026 veröffentlichte Entwurf beschreibt einen technologieunabhängigen Prozess, mit dem sich die Übereinstimmung digitaler Produkte mit WCAG 2 untersuchen lässt. Er richtet sich unter anderem an Beratungen, Prüfstellen, Entwicklerteams und Organisationen, die ihre Produkte selbst bewerten.

Die Methodik gibt keine neue Liste einzelner Erfolgskriterien vor. Dafür bleiben die WCAG und die zugehörigen technischen Erläuterungen maßgeblich. WCAG-EM ordnet vielmehr den Prüfprozess: Was gehört zum Produkt? Welche Bereiche und Funktionen sind wichtig? Welche Ansichten müssen in die Stichprobe? Wie werden Befunde dokumentiert?

Der Unterschied zur Version 1.0 ist relevant. Die neue Fassung betrachtet nicht nur klassische Websites und Webseiten. Sie soll auch für Anwendungen, Dokumente und andere zusammenhängende digitale Produkte funktionieren. Das passt zur Realität vieler Unternehmen, bei denen der Kaufprozess beispielsweise aus Website, Kundenkonto, eingebettetem Bezahldienst, PDF-Bestätigung und mobiler App besteht.

Die fünf Schritte eines belastbaren Audits

WCAG-EM 2.0 gliedert die Evaluation in fünf Schritte. Die Reihenfolge ist keine starre Einbahnstraße: Neue Erkenntnisse können dazu führen, dass der Umfang oder die Stichprobe angepasst werden muss.

1. Prüfungsumfang festlegen

Zuerst wird beschrieben, welches digitale Produkt geprüft wird, welche Version gilt und welches Ziel die Untersuchung verfolgt. Dazu gehören auch externe Bestandteile, Sprachen, unterstützte Plattformen und Abgrenzungen. „Wir prüfen die Website“ ist zu ungenau, wenn ein Shop mehrere Domains, ein Login-Portal und einen externen Zahlungsablauf verwendet.

2. Produkt systematisch erkunden

Vor der eigentlichen Stichprobe müssen Seitentypen, Ansichten, Komponenten, Technologien und zentrale Funktionen erfasst werden. Sinnvoll sind beispielsweise Sitemap, Navigation, Suche, Formulare, Dialoge, Videos, Downloads und Zustände nach Fehlermeldungen. Bei einer App werden statt URLs nachvollziehbare Pfade und Ansichten dokumentiert.

3. Repräsentative Stichprobe auswählen

Die Stichprobe soll unterschiedliche Strukturen und Funktionen abdecken. Neben typischen Seiten gehören deshalb auch komplexe und kritische Abläufe hinein. Eine reine Auswahl der meistbesuchten Seiten kann selten genutzte, aber wesentliche Funktionen übersehen – etwa Passwort-Wiederherstellung, Reklamation oder Kündigung.

4. Ausgewählte Inhalte prüfen

Nun werden die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien geprüft. Dazu gehören automatisierte Kontrollen, Code- und Inhaltsprüfung sowie manuelle Tests mit Tastatur, Vergrößerung und geeigneten assistiven Technologien. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Produkt und vom Prüfziel ab.

5. Ergebnisse nachvollziehbar berichten

Ein guter Bericht nennt nicht nur Fehlerzahlen. Er dokumentiert Umfang, Stichprobe, verwendete Versionen, Prüfumgebung, Befunde und Einschränkungen. Zu jedem Fehler sollten betroffene Stelle, Barriere, zugehöriges Kriterium und eine umsetzbare Empfehlung erkennbar sein. Nur dann kann ein Entwicklungsteam zielgerichtet nachbessern und einen Nachtest durchführen.

Wie entsteht eine repräsentative Stichprobe?

Bei sehr kleinen Websites kann jede Seite geprüft werden. Bei großen Produkten ist eine Auswahl meist unvermeidbar. Repräsentativ bedeutet dabei nicht zufällig oder statistisch perfekt. Es bedeutet, dass die Auswahl die Vielfalt und die wesentlichen Funktionen des Produkts sachgerecht abbildet.

Für eine Unternehmenswebsite können beispielsweise folgende Bestandteile dazugehören:

  • Startseite und mindestens eine typische Inhaltsseite,
  • Navigation, Suche und mobile Menüansicht,
  • Kontakt-, Newsletter- und Bewerbungsformular einschließlich Fehlerzuständen,
  • Produkt-, Warenkorb-, Kassen- und Bestätigungsseiten eines Shops,
  • Cookie-Dialoge, Modalfenster und eingebettete Dienste,
  • repräsentative PDFs, Videos und Downloads,
  • Login, Passwort-Wiederherstellung und persönliche Bereiche,
  • mindestens ein vollständiger, geschäftlich wesentlicher Nutzerweg.

Zusätzlich kann eine kleine Zufallsstichprobe helfen, systematisch übersehene Seitentypen zu entdecken. Entscheidend ist, die Auswahl zu begründen und nach Änderungen zu aktualisieren.

Achtung bei Konformitätsaussagen: Der W3C-Entwurf weist ausdrücklich darauf hin, dass aus einer Stichprobe allein in der Regel keine WCAG-Konformität der gesamten Website abgeleitet werden kann. Eine Formulierung wie „Die geprüfte Stichprobe erfüllte …“ ist präziser als eine pauschale Aussage über alle Inhalte.

Warum automatische Tests nicht ausreichen

Automatische Werkzeuge sind für wiederholbare Basisprüfungen unverzichtbar. Sie finden beispielsweise bestimmte Kontrastprobleme, fehlende programmatische Namen, ungültige Attribute oder Strukturfehler. Sie können aber nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Alternativtext den Bildzweck erfüllt, eine Fokusreihenfolge logisch ist oder eine Fehlermeldung verständlich hilft.

Auch die Europäische Kommission beschreibt für die Überwachung öffentlicher Websites eine Kombination unterschiedlicher Prüfungen und eine Methodik, die nicht von einem einzelnen Werkzeug, Browser oder Betriebssystem abhängt. Diese EU-Monitoringregeln gelten nicht automatisch für private BFSG-Angebote. Methodisch bestätigen sie jedoch einen wichtigen Grundsatz: Ein belastbares Ergebnis darf nicht an einem einzigen Scanner oder Gesamtscore hängen.

Ein sinnvoller Prüfprozess kombiniert deshalb:

  1. automatisierte Tests für schnell und reproduzierbar erkennbare Fehler,
  2. manuelle Code- und Inhaltsprüfung für Kontext und Semantik,
  3. Tastaturtests für Fokus, Reihenfolge, Dialoge und vollständige Bedienbarkeit,
  4. Tests mit assistiven Technologien für zugängliche Namen, Zustände und Rückmeldungen,
  5. Nutzerweg-Tests für reale Aufgaben vom Einstieg bis zur Bestätigung.

Was bedeutet WCAG-EM 2.0 für BFSG-Prüfungen?

WCAG-EM 2.0 ist keine Rechtsnorm und kein automatischer Nachweis der BFSG-Konformität. Das BFSG und die BFSG-Verordnung enthalten Anforderungen, deren konkrete Anwendung vom Produkt, der Dienstleistung und dem Einzelfall abhängt. Auch die EN 301 549 enthält Anforderungen und zugehörige Prüfverfahren, ist aber nicht identisch mit einer vollständigen Audit-Methodik.

Unternehmen können WCAG-EM dennoch als Organisationsrahmen nutzen. Besonders hilfreich sind die klare Abgrenzung des Prüfgegenstands, die Erfassung wesentlicher Funktionen, eine dokumentierte Stichprobe und ein reproduzierbarer Bericht. Diese Bausteine erleichtern es, Entscheidungen und Nachbesserungen gegenüber Projektverantwortlichen, Dienstleistern oder einer prüfenden Stelle nachvollziehbar zu erklären.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit verweist für die Überprüfung von WCAG-Kriterien sowohl auf W3C-Ressourcen als auch auf den BITV-Test. Für deutsche Projekte kann es sinnvoll sein, die prozessorientierte Struktur von WCAG-EM mit etablierten, kriterienspezifischen Prüfverfahren zu verbinden.

Praktischer Audit-Plan für Unternehmen

Ein pragmatischer Einstieg muss nicht mit einem riesigen Prüfbericht beginnen. Wichtig ist, dass die ersten Schritte erweiterbar und nachvollziehbar sind:

  1. Produktgrenzen dokumentieren: Domains, Apps, Dokumente, eingebettete Dienste, Sprachen und verantwortliche Teams erfassen.
  2. Wesentliche Nutzerwege priorisieren: Kauf, Buchung, Registrierung, Kontakt, Kündigung und Support vollständig abbilden.
  3. Seitentypen und Komponenten inventarisieren: Templates, Navigationen, Formulare, Dialoge, Medien und Downloads sammeln.
  4. Stichprobe begründen: Typische, komplexe, besonders wichtige und einige zufällig ausgewählte Ansichten kombinieren.
  5. Automatisch und manuell prüfen: Scanner nur als eine Prüfebene verwenden.
  6. Befunde priorisieren: Blockierende Fehler und wiederverwendete Komponenten zuerst beheben.
  7. Nachtest und Regression einplanen: Korrekturen prüfen und zentrale Tests in den Entwicklungsprozess aufnehmen.
  8. Bericht versionieren: Datum, Produktversion, Umgebung, Umfang und bekannte Einschränkungen festhalten.

Für den Einstieg können Sie unsere Checkliste für barrierefreie Websites verwenden oder die Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen lassen. Ein Erstcheck zeigt häufig die wichtigsten Hebel, ersetzt aber kein vollständiges Audit der relevanten Nutzerwege.

Häufige Fragen zu WCAG-EM 2.0

Ist WCAG-EM 2.0 bereits ein verbindlicher W3C-Standard?

Nein. Die Fassung vom 5. Februar 2026 ist ein Group Note Draft und ausdrücklich ein Arbeitsstand. Sie kann aktualisiert, ersetzt oder zurückgezogen werden. Unternehmen sollten daher Version und Abrufdatum in ihren Prüfunterlagen nennen.

Kann WCAG-EM 2.0 eine BFSG-Konformität bescheinigen?

Nein. Die Methodik strukturiert eine WCAG-Evaluation, ersetzt aber weder eine rechtliche Prüfung noch zusätzliche produktspezifische Anforderungen. Auch eine Stichprobe erlaubt normalerweise keine pauschale Konformitätsaussage für sämtliche Inhalte.

Reicht eine Prüfung der Startseite?

Fast nie. Die Startseite enthält typischerweise weder alle Komponenten noch alle Zustände und Nutzerwege. Formulare, Bezahlprozesse, Dialoge, Dokumente und mobile Ansichten müssen passend zum Produkt berücksichtigt werden.

Müssen alle Seiten einzeln geprüft werden?

Bei kleinen Websites kann das sinnvoll sein. Bei großen Produkten wird meist mit einer begründeten Stichprobe gearbeitet. Wiederkehrende Templates und Komponenten sollten systematisch erfasst werden; wesentliche Funktionen müssen vollständig abgedeckt sein.

Sind Tests mit Menschen mit Behinderungen vorgeschrieben?

WCAG-EM beschreibt ihre Einbeziehung als wertvolle optionale Ergänzung. Nutzertests können Probleme der tatsächlichen Nutzung sichtbar machen, ersetzen aber ebenso wenig die kriterienspezifische WCAG-Prüfung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und welche gesetzlichen Anforderungen für ein konkretes Produkt oder eine konkrete Dienstleistung gelten, muss im Einzelfall geprüft werden.

Fazit

WCAG-EM 2.0 macht deutlich, dass Barrierefreiheit nicht mit einem Scannergebnis endet. Ein belastbarer Audit beginnt mit der richtigen Frage: Welche Bestandteile, Funktionen und Nutzungssituationen gehören überhaupt zum Produkt? Erst danach können eine repräsentative Auswahl, geeignete Prüfverfahren und ein nachvollziehbarer Bericht entstehen.

Für Unternehmen liegt der größte Nutzen des Entwurfs deshalb weniger in einem neuen Zertifikat als in einem besseren Prozess. Wer Umfang, Stichprobe, manuelle Prüfungen und Nachtests sauber dokumentiert, erhält verlässlichere Befunde und kann Verbesserungen gezielter priorisieren.

Verwendete Quellen

  • W3C: WCAG-EM 2.0 – Draft Note vom 5. Februar 2026.
  • W3C Web Accessibility Initiative: Überblick zu WCAG-EM und Status der Version 2.0.
  • Europäische Kommission: Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 zur Überwachungsmethodik für öffentliche Websites und Apps.
  • Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Digitale Angebote testen.
  • ETSI: EN 301 549 V3.2.1 – Anforderungen und Prüfverfahren für barrierefreie ICT.

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