Veröffentlicht am
Stand: 23. August 2026. Eine neue Praxisstudie hat insgesamt 11.000 deutsche Websites automatisiert auf häufige Barrieren untersucht. Das Ergebnis ist deutlich: Zu geringe Kontraste, unbeschriftete Links und Schaltflächen sowie fehlerhafte Überschriftenstrukturen sind weiterhin weit verbreitet. Gleichzeitig zeigt die Studie selbst, warum Zahlen aus automatischen Prüfungen sorgfältig eingeordnet werden müssen.
Für Unternehmen ist das wichtiger als ein weiterer dramatischer Prozentwert. Ein automatischer Scan kann konkrete technische Fehler schnell sichtbar machen. Er kann aber weder eine vollständige WCAG-Konformität noch die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bestätigen. Wer nur einen Score betrachtet, kann deshalb trotz eines guten Ergebnisses zentrale Barrieren übersehen.
Kurz zusammengefasst: Die BFSG-Praxisstudie 2026 bestätigt, dass grundlegende Fehler auf deutschen Websites noch häufig vorkommen. Besonders relevant ist ihr methodischer Befund: Prüfungen mehrerer Unterseiten und Tests im gerenderten Browser finden deutlich mehr als ein Scan der Startseite oder des reinen HTML-Quelltexts. Ein belastbarer Prüfprozess muss automatische und manuelle Tests verbinden.
Was wurde in der BFSG-Praxisstudie 2026 untersucht?
Die im August veröffentlichte BFSG-Praxisstudie 2026 von Barrierewerk besteht aus zwei getrennten Erhebungen. Im ersten Teil wurden 1.000 deutsche Domains aus der Tranco-Liste gezogen. Davon waren 774 technisch messbar; für die Kernauswertung wurden 678 Websites berücksichtigt, bei denen die Startseite und vier intern verlinkte Unterseiten vollständig geladen werden konnten.
Der zweite Teil umfasst 10.000 Websites von Betrieben aus Handwerk, Gastronomie, Praxen, Hotels, Handel und weiteren Branchen. Dafür wurden je Bundesland 625 Websites aus einem Bestand von Betrieben mit Website-Eintrag in OpenStreetMap ausgewählt. Die beiden Datensätze haben unterschiedliche Grundgesamtheiten und wurden deshalb bewusst nicht zu einem gemeinsamen Durchschnitt verrechnet.
Die Seiten wurden in einem echten Chromium-Browser geladen. Zehn automatische Prüfungen untersuchten unter anderem Kontraste, Alternativtexte, Beschriftungen von Formularfeldern, die Dokumentensprache und die Überschriftenstruktur. Die veröffentlichten anonymisierten Rohdaten stehen unter einer offenen Lizenz zur Verfügung. Das macht die Vorgehensweise nachvollziehbarer als eine Studie, die nur einen Gesamtscore ohne Methodik veröffentlicht.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie
Der gewichtete Durchschnitt liegt bei 43 von 100 Punkten
In der Kernauswertung der 678 vollständig prüfbaren Websites lag der zunächst veröffentlichte ungewichtete Durchschnitt bei 46,6 Punkten. Nach einer Korrektur der Gewichtung nennt die Studie 43,0 Punkte als bessere Schätzung für die deutsche Domainlandschaft. Die Korrektur war nötig, weil bekannte Websites in der Stichprobe überrepräsentiert waren und im Mittel etwas besser abschnitten.
53,1 Prozent der 678 Websites erreichten weniger als die Hälfte der möglichen Punkte. Nur zwei Websites blieben bei den zehn automatischen Prüfungen ohne Befund. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese beiden Websites vollständig barrierefrei waren. Es bedeutet lediglich, dass das eingesetzte Prüfset dort keinen der untersuchten automatisch erkennbaren Fehler fand.
Kontraste und nicht zugänglich benannte Bedienelemente dominieren
Nach der gewichteten Hochrechnung wiesen 90,3 Prozent der deutschen Domains mindestens einen Kontrastfehler auf. In der konkreten Kernauswertung waren es 87 Prozent. Links oder Schaltflächen ohne zugänglichen Namen und Fehler in der Überschriftenstruktur traten ebenfalls auf mehr als 83 Prozent der untersuchten Websites auf.
Diese Fehler sind technisch meist nicht exotisch:
- Zu geringer Kontrast: Text hebt sich nicht ausreichend vom tatsächlichen Hintergrund ab. Problematisch sind häufig helle Grautöne, Text auf Fotos, Verläufe und halbtransparente Flächen.
- Unbenannte Links oder Schaltflächen: Ein Icon ist anklickbar, hat aber keinen zugänglichen Namen. Ein Screenreader gibt dann möglicherweise nur „Schaltfläche“ oder „Link“ aus.
- Fehlerhafte Überschriften: Es fehlt eine H1, Ebenen werden übersprungen oder Überschriften werden nur wegen ihrer Optik eingesetzt. Menschen, die per Überschriftennavigation lesen, verlieren dadurch die Struktur.
- Unbeschriftete Formularfelder: Ein Platzhalter ersetzt fälschlich das verknüpfte Label. Nach Beginn der Eingabe ist der Zweck des Feldes nicht mehr zuverlässig erkennbar.
Unsere Einführung in wichtige WCAG-Kriterien erklärt die technischen Hintergründe dieser Anforderungen.
Nur die Startseite zu prüfen, liefert ein zu positives Bild
Ein besonders nützlicher Befund betrifft den Prüfumfang. Websites, bei denen nur eine Seite geladen werden konnte, erreichten in der Studie durchschnittlich 89,3 Punkte. Bei fünf geprüften Seiten lag der ungewichtete Durchschnitt dagegen bei 46,6 Punkten. Diese Werte beschreiben unterschiedliche Teilmengen und sind kein kontrolliertes Experiment. Trotzdem illustrieren sie ein bekanntes Praxisproblem: Startseiten werden intensiver gepflegt als Formulare, Detailseiten, Kundenkonten oder Bestellstrecken.
Für eine echte Bewertung sollten deshalb nicht einfach die ersten fünf URLs getestet werden. Entscheidend ist eine repräsentative Stichprobe aus Seitentypen und vollständigen Nutzerwegen: Navigation, Suche, Formular, Anmeldung, Terminbuchung, Warenkorb und Bezahlung.
Wie passen die Ergebnisse zu anderen Untersuchungen?
WebAIM findet weltweit ähnliche Grundprobleme
Der WebAIM Million Report 2026 untersuchte im Februar 2026 die Startseiten der weltweit meistbesuchten eine Million Websites mit dem WAVE-Prüfwerkzeug. Auf 95,9 Prozent der Startseiten wurde mindestens ein automatisch erkennbarer WCAG-Fehler gefunden. Zu geringe Textkontraste traten auf 83,9 Prozent auf, fehlende Alternativtexte auf 53,1 Prozent und unbeschriftete Formularfelder auf 51 Prozent.
Die Prozentwerte lassen sich nicht direkt mit der deutschen Studie vergleichen. WebAIM untersucht jeweils eine Startseite, verwendet ein anderes Werkzeug und betrachtet eine internationale Grundgesamtheit. Beide Untersuchungen stimmen aber in einem wesentlichen Punkt überein: Eine kleine Gruppe grundlegender Fehler verursacht einen großen Teil der automatisch erkennbaren Probleme.
Auch das offizielle Monitoring zeigt wenig Fortschritt
Das offizielle deutsche Monitoring öffentlicher Websites und Apps ist rechtlich und methodisch ein anderer Prüfbereich. Es wurde von der BFIT-Bund gemeinsam mit den Überwachungsstellen der Länder erstellt und umfasst vereinfachte sowie eingehende Prüfungen öffentlicher Stellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtete 2025, dass sich der Stand der Website-Barrierefreiheit gegenüber dem vorherigen Zeitraum insgesamt nicht wesentlich verbessert hatte; bei mobilen Anwendungen hatte er sich eher verschlechtert.
Der Vergleich beweist nicht, dass private und öffentliche Websites gleich abschneiden. Er zeigt aber, dass digitale Barrierefreiheit weder durch den gesetzlichen Stichtag noch durch mehr Aufmerksamkeit automatisch entsteht. Verbesserungen brauchen Zuständigkeiten, Tests, Budget und einen wiederholbaren Prozess.
Was automatische Tests nicht beweisen
Ein Score ist keine Rechtsaussage
Ob eine Dienstleistung unter das BFSG fällt, hängt nicht von einem Lighthouse-, WAVE- oder anderen Accessibility-Score ab. Der Anwendungsbereich richtet sich nach dem angebotenen Produkt oder der Dienstleistung, der Rolle des Unternehmens und möglichen gesetzlichen Ausnahmen. Ein technischer Scan kann diese juristische Einordnung nicht leisten.
Umgekehrt bedeutet ein Fehlerfund nicht automatisch, dass eine Behörde einen BFSG-Verstoß in genau dieser Form feststellen würde. Prüfwerkzeuge helfen dabei, mögliche Abweichungen zu finden. Die rechtliche Bewertung benötigt den geltenden Maßstab, den konkreten Nutzungskontext und gegebenenfalls fachkundige Beratung.
Viele entscheidende Barrieren benötigen menschliche Bewertung
Automatische Werkzeuge können beispielsweise erkennen, dass ein Bild kein Alt-Attribut besitzt. Sie können aber nicht zuverlässig entscheiden, ob ein vorhandener Alternativtext die Funktion und Aussage des Bildes angemessen vermittelt. Ähnlich ist es bei Linktexten, Fehlermeldungen, Fokusreihenfolge, verständlicher Sprache und der Bedienbarkeit komplexer Komponenten.
Manuelle Tests sind besonders wichtig für:
- vollständige Tastaturbedienung und eine logisch sichtbare Fokusreihenfolge,
- Navigation und Formulare mit Screenreader,
- Zoom, Textvergrößerung und mobile Umbrüche,
- verständliche Feldbeschriftungen, Hinweise und Fehlermeldungen,
- Dialoge, Menüs, Akkordeons, Slider und dynamische Statusmeldungen,
- komplette Abläufe statt isolierter Einzelseiten.
Die Studie liefert dafür selbst ein anschauliches Beispiel. Zwei automatische Prüfungen – verdeckter Tastaturfokus und kognitive Tests bei der Anmeldung – wurden nach der Erstveröffentlichung korrigiert, weil es sowohl Fehlalarme als auch übersehene Fälle gab. Transparente Korrekturen sind wissenschaftlich sinnvoll. Sie erinnern zugleich daran, dass auch ein technisch anspruchsvoller Scanner nicht unfehlbar ist.
„Keine automatischen Fehler“ ist nicht gleich „barrierefrei“
WebAIM weist ausdrücklich darauf hin, dass nur automatisch erkennbare WCAG-Fehler berücksichtigt werden. Wenn 95,9 Prozent der Startseiten solche Fehler besitzen, liegt die tatsächliche Quote vollständig konformer Seiten nicht bei 4,1 Prozent, sondern mit Sicherheit darunter. Derselbe Grundsatz gilt für jedes einzelne Unternehmen: Ein leerer automatischer Bericht ist der Anfang einer manuellen Prüfung, nicht ihr Abschluss.
Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?
- Geschäftsrelevante Wege priorisieren: Beginnen Sie mit Anmeldung, Kontakt, Terminbuchung, Produktsuche, Warenkorb und Bezahlung. Dort führen Barrieren direkt zum Abbruch.
- Mehrere Seitentypen auswählen: Prüfen Sie nicht nur die Startseite. Nehmen Sie Inhaltsseiten, Formulare, Suchergebnisse, Detailseiten und Fehlersituationen in die Stichprobe auf.
- Automatische Basisprüfung regelmäßig ausführen: Kontraste, fehlende Namen, Labels, Alternativtexte, Sprache und bestimmte Strukturfehler lassen sich effizient überwachen. Automatisieren Sie diese Checks im Entwicklungs- und Veröffentlichungsprozess.
- Manuelle Tests verbindlich ergänzen: Testen Sie mit Tastatur, Screenreader, 200 bis 400 Prozent Zoom und auf kleinen Displays. Bewerten Sie auch Verständlichkeit und die vollständige Nutzung eines Prozesses.
- Fehler nach Auswirkung priorisieren: Eine nicht bedienbare Zahlung oder Anmeldung ist dringender als ein kleiner Fehler auf einer selten aufgerufenen Informationsseite. Häufigkeit allein bestimmt nicht die Schwere.
- Ergebnisse und Korrekturen dokumentieren: Halten Sie Prüfumfang, Datum, Werkzeuge, manuelle Tests, Befunde, Verantwortliche und Nachtests fest. Das schafft einen belastbaren Verbesserungsprozess.
- Nach Änderungen erneut prüfen: Neue Komponenten, Cookie-Banner, Plugins, Formulare und Kampagnenseiten können jederzeit neue Barrieren einführen.
Für einen strukturierten Einstieg können Sie unsere Checkliste für barrierefreie Websites nutzen oder die Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen lassen. Ein Erstcheck ersetzt kein vollständiges Audit, zeigt aber häufig die sinnvollsten nächsten Schritte.
Welche fünf Fehler sollten zuerst behoben werden?
Wenn Ressourcen begrenzt sind, lohnt sich eine erste Welle mit hoher Breitenwirkung:
- Text- und Bedienkontraste auf die WCAG-Schwellen anheben.
- Alle Icon-Links und Icon-Schaltflächen verständlich benennen.
- Formularfelder mit sichtbaren, programmatisch verknüpften Labels versehen.
- Jede Seite mit einer sinnvollen H1 und einer logischen Überschriftenhierarchie strukturieren.
- Informationstragende Bilder mit passenden Alternativtexten ausstatten und dekorative Bilder korrekt leer kennzeichnen.
Danach müssen die entscheidenden Abläufe manuell getestet werden. Eine Website kann alle fünf Punkte erfüllen und trotzdem wegen einer Tastaturfalle, eines nicht bedienbaren Dialogs oder unverständlicher Fehlermeldungen unzugänglich bleiben.
Häufige Fragen zur BFSG-Studie 2026
Beweist die Studie, dass 99,7 Prozent der Websites nicht BFSG-konform sind?
Nein. Zwei von 678 Websites blieben in zehn automatischen Prüfungen ohne Befund. Daraus lässt sich keine BFSG-Konformitätsquote ableiten. Die Studie prüft weder den gesetzlichen Anwendungsbereich jedes Angebots noch alle technischen und manuellen Anforderungen.
Warum wurden insgesamt 11.000 Websites untersucht, aber viele Prozentwerte beziehen sich auf 678?
Die Studie besteht aus zwei getrennten Teilen. Die 678 Websites bilden die Kernauswertung der deutschen Domains, bei denen fünf Seiten vollständig geladen werden konnten. Zusätzlich wurden 10.000 Betriebswebsites in einer eigenen Erhebung analysiert. Wegen der unterschiedlichen Grundgesamtheiten werden die Ergebnisse nicht zu einem einzigen Durchschnitt zusammengezogen.
Reicht Lighthouse für eine Prüfung aus?
Nein. Lighthouse ist nützlich für wiederholbare automatische Basischecks. Es bewertet aber nur einen Teil der Barrierefreiheitsanforderungen. Für eine belastbare Bewertung sind repräsentative Seiten, vollständige Nutzerwege und manuelle Tests erforderlich.
Sind Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind grundsätzlich vom BFSG ausgenommen. Für Produkte und andere Konstellationen gelten andere Regeln. Außerdem kann Barrierefreiheit unabhängig von einer konkreten BFSG-Pflicht wirtschaftlich, vertraglich oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften relevant sein. Die Situation sollte im Einzelfall geprüft werden.
Fazit
Die neue deutsche Praxisstudie und der WebAIM Million Report zeigen dieselbe Richtung: Grundlegende, automatisch erkennbare Barrieren sind weiterhin auf sehr vielen Websites vorhanden. Kontraste, zugängliche Namen, Formularlabels und eine saubere Struktur sind keine seltenen Spezialfälle, sondern tägliche Qualitätsarbeit.
Die wichtigste Lehre ist jedoch methodisch. Wer nur die Startseite, nur den HTML-Quelltext oder nur einen Gesamtscore betrachtet, bekommt ein unvollständiges Bild. Ein guter Prozess kombiniert automatisierte Kontrollen über mehrere Seitentypen mit manuellen Tests der entscheidenden Nutzerwege – und wiederholt beides nach Änderungen.
Verwendete Quellen
- Barrierewerk: BFSG-Praxisstudie 2026 – 11.000 deutsche Websites untersucht, veröffentlicht und im August 2026 aktualisiert.
- WebAIM: The WebAIM Million 2026, Auswertung von einer Million Startseiten im Februar 2026.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bericht zur periodischen Überwachung öffentlicher Websites und Apps, 10. März 2025.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, abgerufen am 23. August 2026.
